Risikomanagement für versicherbare Risiken
… kleine Ursache, große Wirkung!Risikomanagement für versicherbare Risiken
… kleine Ursache, große Wirkung!Wir zeigen Ihnen auf, wie einfach und geschickt Sie mit uns Ihre Risikosituation nachhaltig verbessern können und damit auch Ihre Versicherungsprämie beeinflussen.
- Neubau- und Brandschutzberatung
- Haftungsmanagement in Ihrer Lieferkette
- Krisenmanagement
Neubau- und Brandschutzberatung
Wenn man weiß wie, ist Sicherheit nicht teuer!
Wieso berät das Haus Gußmann zu diesem Thema?
Weil sich sonst niemand darum richtig kümmert.
In Deutschland sind die Landesbrandordnungen als Grundlage für Baugenehmigungen immer noch i.d.R. auf den Schutz von Personen und Tieren ausgerichtet. Für den Sachwertschutz und die wichtige Betriebskontinuität sind die Behörden nicht zuständig.
Aber wir. Unsere Stärke liegt darin, mit hohem Wissen über die unterschiedlichsten Risikoszenarien für Sie eine optimale und dennoch nicht teure Lösung für mehr Sicherheit zu schaffen. Dafür stehen bei uns im Hause auch eigene Ingenieure zur Verfügung.
An folgende Punkte ist dabei immer zu denken:
- Ideale Komplex- und Brandabschnittsbildung
- Baustoffauswahl
- Betriebskontinuitäts-Analysen
- Passiver und aktiver Einbruchdiebstahlschutz
Haftungsmanagement in der Lieferkette
Der Teufel steckt im Detail!
Jedes perfekte Produkt braucht einen perfekten Liefervertrag
Im nationalen und insbesondere im internationalen Geschäftsverkehr werden durch die Abnehmer, aber auch Zulieferer immer mehr Klauseln in den Verträgen versteckt, die zu deutlichen Haftungsverschärfungen führen. Im Schadenfall kommt dann das böse Erwachen.
Wir empfehlen unseren Mandanten immer, ihre Lieferbedingungen, aber auch ihre Einkaufsbedingungen von spezialisierten Fachanwälten prüfen und aktualisieren zu lassen. Das gilt insbesondere auch für alle Individualverträge, die ihnen vorgelegt werden.
Wir zeigen Ihnen auf, auf welche Aspekte Sie besonders Acht geben müssen, um durch Ihre Vertragsgestaltung nicht Ihren wichtigen Haftpflichtversicherungsschutz zu verlieren.
An folgende Punkte ist dabei immer zu denken:
- Ausschluss der Haftung für Vermögensschäden
- Abwandlung der Wareneingangskontrolle nach § 377 HGB
- Vermeidung von pauschalen Serienschadenregelungen
- Freistellungserklärungen müssen vom Versicherer genehmigt sein
Krisenmanagement
… für den Moment, den sich niemand wünscht!
Notfallplanung ist der Schlüssel zum Überleben
Jeder Großschaden stellt ein Unternehmen vor die Herausforderung, die Krise zu überleben. Dabei ist es egal, ob das Werk brennt oder ein Lebensmittel aus Ihrer Produktion in den Nachrichten zurückgerufen wird.
Um diese schweren Krise zu überleben, ist es sehr wichtig, einen gut durchdachten Notfallplan zu haben.
Abnehmer stellen sich schnell die Frage, ob sie noch von Ihnen Ware bekommen können und Privatpersonen fragen sich, ob sie das Produkt überhaupt noch kaufen sollten.
Hier ist proaktives Handeln notwendig. Den Plan dafür entwickeln wir individuell gemeinsam mit unseren Mandanten.
An folgende Punkte ist dabei immer zu denken:
- Presseerklärungen für die wichtigsten Szenarien
- Planung von Ausweichkapazitäten
- Geklärte Zuständigkeiten
- Vorbereitete Schreiben an die Kunden
Sprechen Sie mit uns über Ihre Sicherheit
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen der Absicherung und Risikominimierung
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