Anpassung von Pensionszusagen

Anpassungsbedarf von Pensionszusagen

Wenn sich die Rahmenbedingungen ändern, ist Know-how gefragt!

Anpassungsbedarf von Pensionszusagen

… kleine Ursache, große Wirkung!

Unerwartet, aber doch geschehen:

Niemand hätte gedacht, dass der Aralsee austrocknen könnte. Und niemand hätte in den 90er-Jahren gedacht, dass sich die Rahmenbedingungen für Pensionszusagen von GmbH-Geschäftsführern so stark verändern würden, dass sie ihr Ziel nicht mehr voll erfüllen können. Beides ist eingetreten.

Darum geht es:

Eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Pensionszusage ist für Gesellschafter-Geschäftsführer weiterhin ein solider Baustein für die individuelle Altersvorsorge. Aber: Zusagen müssen insbesondere auf Werthaltigkeit sowie Zukunftssicherheit überprüft und ggf. neu geordnet werden.
Dadurch, dass der Rechnungszins auch in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter niedrig bleiben wird, werden die Pensionsrückstellungen deutlich ansteigen und eine starke Belastung für Mittelständler darstellen. Diese Belastung wird sich insbesondere in Form von außerordentlichen Zuführungen zu den Rückstellungen bemerkbar machen und muss nach HGB auch voll ergebniswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung eingehen.
Damit schmälern die hohen Rückstellungen sichtbar das Ergebnis.

Gründe für eine Neuordnung:

  • Verkauf von Gesellschaftsanteilen und Fremdfinanzierung
  • Der Käufer möchte die Versorgungsverpflichtung nicht übernehmen.
  • Die Rentenzahlung soll nicht vom Erfolg des Nachfolgers abhängen.
  • Die Nachfolgegeneration soll nicht belastet werden.
  • Erleichterung von Kreditfinanzierungen
  • Die GmbH kann die Versorgungszusage so nicht mehr finanzieren.
  • Es findet sich kein Nachfolger und das Geschäft wird aufgegeben.

Möglichkeiten der Neuordnung

… Nichts tun ist die größte Falle!

Auslagerung

Übertragung des bereits verdienten Pensionsanspruchs (past-service) auf einen Pensionsfonds.
Vorteile:

  • Auflösung der Pensionsrückstellungen im Umfang der verdienten Ansprüche  in der Steuerbilanz und in der deutschen Handelsbilanz (HGB)
  • Ausfinanzierung der verdienten Ansprüche gegen Einmalbeitrag (unter Beibehaltung der bestehenden Rückdeckungsversicherung)

Übertragung des noch zu verdienenden Pensionsanspruchs (future-service) auf eine Unterstützungskasse. Vorteile:

  • Sofortige Auflösung der Pensionsrückstellungen im Umfang der noch zu verdienenden Ansprüche in der Steuerbilanz
  • Keine Belastung des wirtschaftlichen Ergebnisses im Versorgungsfall durch Auslagerung der Versorgungsrisiken

Teilverzicht

Verzicht auf den noch zu verdienenden Pensionsanspruch. Durch den Verzicht auf den future- service wird die Pensionszusage auf den bereits verdienten Wert eingefroren.

Umstellung von Rentenzusage auf Kapitalzusage

Die Pensionszusage wird von einer Rentenzusage auf eine Kapitalzusage umgestellt. Durch den Wegfall des „Langlebigkeitsrisikos“ sinkt der Kapitalbedarf zur Finanzierung der Zusage.

Ausfinanzierung

Die bestehende Zusage wird unverändert fortgeführt. Die Finanzierung der Pensionszusage wird an die gestiegene Lebenserwartung und das gesunkene Zinsniveau angepasst. Die Rückdeckungsversicherung wird als Zweckvermögen im Sinne HGB anerkannt. Somit ist eine Saldierung und damit eine Bilanzverkürzung möglich.

Nicht zu empfehlen ist:

Die Pensionszusage aufzuheben. In diesem Fall findet eine Nachversteuerung der bisherigen Steuervorteile statt und gleichzeitig muss das frei werdende Kapital ein zweites Mal versteuert werden. Also eine denkbar schlechte Lösung.

Gußmann ist der richtige Partner für diese Aufgabe:

  •  Wir haben seit 30 Jahren große Erfahrung in der Optimierung von Pensionszusagen.
  • Gußmann ist unabhängig von Versicherungsgesellschaften. Das ist für Ihre Beratung wichtig.
  • Über 80 Versicherer, Unterstützungskassen und Pensionsfonds stehen uns zur Auswahl.
  • Wir betreuen internationale Unternehmensgruppen und lösen auch hier diese Aufgabe.
  • Mehr als 40 qualifizierte Mitarbeiter beschäftigt Gußmann in Osnabrück und Leipzig.
  • Wir sind ein in der dritten Generation inhabergeführtes Familienunternehmen.

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